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Barrierefreie Websites beginnen im Corporate Design, nicht im Code
Eine neue Prüfung von rund 6.000 Betriebswebsites zeigt: Bei fast neun von zehn hebt sich Text zu wenig vom Hintergrund ab. Das ist selten ein Programmierfehler, sondern eine Farbentscheidung. Ich zeige in fünf Grafiken, wo es hakt und was du jetzt tun kannst.
Im August hat das Prüfportal Barrierewerk 11.000 Websites automatisch getestet, darunter 10.000 von Betrieben in ganz Deutschland: Praxen, Restaurants, Hotels, Werkstätten und Handwerksbetriebe. Der häufigste Fehler war keine kaputte Technik. Es war die Farbe. Bei 86,7 % der vollständig geprüften Betriebswebsites hebt sich Text nicht genug vom Hintergrund ab.
Diese Entscheidung fällt lange vor der ersten Zeile Code: im Corporate Design.
Barrierefreie Website: Der häufigste Fehler ist die Farbe
Barrierewerk hat zwei Stichproben geprüft: 678 der meistbesuchten deutschen Websites und 5.994 Websites von Betrieben vor Ort, jeweils die Startseite und bis zu vier Unterseiten. In beiden Gruppen liegen dieselben drei Fehler vorn: zu wenig Kontrast, Links und Schaltflächen ohne Namen und Überschriften in falscher Reihenfolge. Jeder davon betrifft mehr als 83 % der Seiten.

Ganz ohne automatisch feststellbaren Fehler blieben nur 0,5 % der Betriebswebsites. Große Reichweite schützt übrigens nicht: Von den zehn meistbesuchten Websites der Stichprobe hatte jede einzelne Kontrastprobleme.
Ob Werkstatt, Praxis oder Café: Die Branche ändert wenig
Zwischen den Branchen schwankt der Anteil kaum. Bei Kfz-Werkstätten haben 89,2 % der Websites zu schwachen Kontrast, bei Zahnarztpraxen 89,3 %, bei Restaurants 87,5 %. Für das Handwerk weist die Studie keinen eigenen Wert aus. Ich habe deshalb die offenen Rohdaten ausgewertet: Von 424 Websites von Handwerksbetrieben haben 369 Kontrastfehler, also 87 %.

Als typische Ursachen nennt die Studie helle Grautöne, Text auf Fotos, Farbverläufe und halbtransparente Flächen. Also genau das, was in vielen Website-Vorlagen modern wirken soll.
Auch weltweit wird es gerade nicht besser
Die US-Organisation WebAIM prüft jedes Jahr die eine Million meistbesuchten Startseiten der Welt. Zu wenig Kontrast ist dort seit Beginn der Messung 2019 der häufigste Fehler. Nach Jahren leichter Besserung stieg der Anteil 2026 wieder auf 83,9 %, mit im Schnitt 34 betroffenen Textstellen pro Seite.

Im Corporate Design fällt die Entscheidung
Wie gut sich Text abhebt, lässt sich berechnen. Die internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, kurz WCAG, verlangen für normalen Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 : 1, für große Schrift 3 : 1. Schwarz auf Weiß kommt auf 21 : 1.
Viele beliebte Markenfarben fallen als Schrift auf Weiß durch: Gelb, Orange, helles Grau. Auch mein eigenes Signalgrün schafft auf Weiß nur 1,3 : 1. Auf Schwarz erreicht dieselbe Farbe 15,6 : 1.

Deshalb gehört in jedes Corporate Design eine klare Regel: Welche Farbe darf auf welchem Hintergrund als Schrift stehen, welche nur als Fläche oder Akzent? Ist das festgelegt, wird jede neue Seite, jede Anzeige und jeder Flyer automatisch lesbar. Fehlt die Regel, entscheidet jedes Mal jemand anderes nach Gefühl.
Gute Kontraste helfen mehr Menschen, als du denkst
Ende 2025 lebten in Deutschland gut 7,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung, 9,4 % der Bevölkerung. 79 % von ihnen sind 55 Jahre oder älter. In 4 % der Fälle ist Blindheit oder eine Sehbehinderung der Grund. Leichtere Seheinschränkungen erfasst die Statistik gar nicht.

Von gutem Kontrast profitieren aber alle: wer das Handy in der Sonne liest, wer die Brille gerade nicht aufhat, wer an einem alten Bildschirm sitzt.
Und das Gesetz? Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es betrifft vor allem Angebote, über die Verbraucherinnen und Verbraucher online einen Vertrag schließen, etwa Online-Shops. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Die meisten Betriebe aus der Studie fallen deshalb laut Barrierewerk gar nicht darunter. Melden lassen sich Barrieren trotzdem: Die Marktüberwachungsstelle der Länder hat seit Juni eine eigene Website mit Meldeformular. Ob dein Betrieb betroffen ist, klärst du im Zweifel mit einer Rechtsberatung.
Wie belastbar sind die Zahlen? Barrierewerk verkauft selbst ein Prüfwerkzeug, legt aber Methode und Rohdaten offen. Ich habe die Werte nachgerechnet. Automatische Tests finden nur einen Teil der Barrieren, die tatsächliche Lage dürfte also eher schlechter sein.
Was du jetzt tun kannst
- Miss deine Markenfarben. Kostenlose Rechner wie der Contrast Checker von WebAIM zeigen in Sekunden, ob eine Kombination 4,5 : 1 schafft.
- Leg Farbpaare fest. Schreib in deinen Styleguide, welche Farbe auf welchem Hintergrund als Schrift erlaubt ist. Helle Akzentfarben bekommen dunkle Schrift oder bleiben Fläche.
- Prüf die üblichen Verdächtigen. Hellgrauer Fließtext, Schrift auf Fotos, weiße Schrift auf hellen Buttons und Text auf Verläufen.
- Schau über die Startseite hinaus. Formulare, Unterseiten und Buchungsstrecken sind oft schlechter gepflegt als die Startseite.
- Beschrifte Symbole und ordne Überschriften. Schaltflächen mit Symbol brauchen einen Namen, Überschriften eine saubere Reihenfolge. Beides ist Fleißarbeit, kein Umbau.
Ich entwickle Corporate Designs mit Farbpaaren, die von Anfang an lesbar sind, und baue Websites, die sie konsequent umsetzen. Warum feste Regeln einer Marke so viel bringen, steht im Artikel über Wiedererkennung durch Wiederholung. Wenn du wissen willst, wie lesbar deine Farben sind, schreib mir.
Quellen
- Barrierewerk (2026): BFSG-Praxisstudie 2026. Wie barrierefrei sind deutsche Websites wirklich?, Döbern, Teil 1 erhoben am 10.08.2026 (678 Websites vollständig geprüft), Rohdaten unter CC BY 4.0, DOI 10.5281/zenodo.21939228. barrierewerk.de
- Barrierewerk (2026): Barrierefreiheit von Betriebswebsites. 10.000 Betriebe geprüft, Teil 2 der BFSG-Praxisstudie, erhoben am 12.08.2026 (5.994 Websites vollständig geprüft). barrierewerk.de
- WebAIM (2026): The WebAIM Million. The 2026 report on the accessibility of the top 1,000,000 home pages, Logan (Utah), Stand 30.03.2026. webaim.org
- W3C (2024): Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, W3C-Empfehlung vom 12.12.2024, Kriterien 1.4.3 und 1.4.11. w3.org
- Statistisches Bundesamt (2026): 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland, Pressemitteilung Nr. 246, Wiesbaden, 13.07.2026. destatis.de
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16.07.2021, § 2 Nr. 17 und 26, § 3 Abs. 3. gesetze-im-internet.de
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit (2026): Website der Marktüberwachungsstelle ist online, Kurzmeldung vom 08.06.2026. bundesfachstelle-barrierefreiheit.de


